2017-06-18
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund vergangener unzutreffender Vorwürfe sei darauf hingewiesen, dass es sich um eine sachbezogene Auseinandersetzung handelt. Eine Schmähkritik ist somit nicht gegeben.
Eine Aufklärung wird seitens verschiedener Personen verweigert.
Dazu erfolgte im März 2017 ein Gespräch mit dem Richter Müller-Gerbes vom AG Leverkusen. Er wertete die Angaben auf dieser Seite als zulässige Meinungsäußerung - was möchte man mehr...
Zu Plakaten in Verbindung mit dieser Seite erfolgte die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Köln, dass eine Straftat nicht vorliegt.
Worüber sich ein Arbeitgeber und die Malteser anscheinend aufregen ist, dass man deren Fehlverhalten thematisiert. Neben den Standardvorlesungen besucht der Autor gerne die Vorlesungen zum Internetrecht, Urheberecht und Wettbewerbsrecht.
Wenn die Polizeibeamten in ihrer Ausbildung ein wenig besser aufgepasst hätten wäre vieles ruhiger verlaufen. Der Autor ist sehr daran gelegen Recht und Ordnung einzuhalten. Hinweise werden selbstverständlich gerne angenommen. Wie man dem vorherigem Abschnitt gelesen hat nehme ich die Hinweise der Richter und Staatsanwaltschaft gerne an. Wie man erkennen kann bemühe ich mich nicht nur aus Vorsatz, sondern auch aus Fahrlässigkeit Fehler zu vermeiden. Wenn überhaupt reagiere ich selbstverständlich auf Aktionen gegen meine Person mit einer Reaktion. Versteht jeder den Unterschied zwischen Aktion und Reaktion?
Zu der Verlinkung habe ich einmal das passende Urteil im Impressum verlinkt.
Daneben sei darauf hingewiesen, dass der Autor ein Freund des Sarkasmus und der Ironie ist. Bitte beim Lesen berücksichtigen. Auch dies wird nicht von jedem bemerkt. Ich meine nicht nur meinen regelmäßigen Besucher Rechtsanwalt Karl Geißler.
Herr Geißler und seine Mandanten agieren immer ein wenig unfair. Meine Gesprächsangebote wurden nicht angenommen. Deren Angebote im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches unzulässig zurückgezogen. Ich bin ja so froh dies alles nachweisen zu können.
Da kann sich der Kreis um die Herren Geißler, Feser und bei den Maltesern sich noch so gut austauschen. Es könnte die Frage bei Gericht aufkommen warum man nicht auch nur einmal mit mir offen (Kenntnis der detaillierten Vorwürfe) gesprochen hatte. Ach den komischen Pelzer darf man nicht vergessen. Jetzt hatte mir Pelzer und seine Hilfsbeamtin Waters doch voneinander unabhängig in der gleichen Sache geschrieben? Ich frage mich warum die nicht miteinander reden? Also gibt es grundsätzliche Kommunikationsprobleme bei meinen "Gegnern". Ich dachte schon es liegt an mir.

Morgen, Kinder, wird's was geben, morgen werden wir uns freun!
Welch ein Jubel, welch ein Leben.....!
Malteser Jugend und Zensur - da haben die schon viel dazu gelernt ;-)
Bula dieses Jahr in München... - ich freue mich schon wahnsinnig!
Kleiner Pressespiegel zu dem Malteser Neuss:
http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/neuss-malteser-vorwurf-sexuelle-belaestigung-100.html
http://www.news894.de/aktuell/lokale-news/nachricht_5019.html
Aber wenn die Malteser schreiben die haben die Sache geprüft, dann wird das schon stimmen. Wie war das mit dem Weihnachtsmann?
Übrigens arbeiten bei den Maltesern in Erftstadt auch nur Spießer und sagen nur die Wahrheit ;-)
Neben den persönlicher Erfahrungen, dass das Führungspersonal bei den Maltesern eben nicht für Offenheit und Transparent stehen spricht auch der Zeitungsbericht der WZ http://www.wz.de/…/malteser-zeugen-lassen-termine-platzen-1… gegen die Angaben aus dem offenen Brief des Stadtbeauftragten
http://www.malteser-neuss.de/…/Stadtbeauftragter_offener_Br…!
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht hat seine Schranken bei einer Straftat! Dies sollte auch Führungskräften logisch erscheinen. Das gilt ebenso bei dem Verhalten von Führungskräften in der Gliederung Erftstadt. Wie da die "Aufklärungsarbeit" erfolgt ist mir ja seit Jahren bestens bekannt. Wieviele Gespräche wurden da mit mir geführt? Ach stimmt: Nicht ein einziges...
Ein Hoch auf den stellv. Diözesangeschäftsführer Achim Schmitz und den Diözesanleiter Prinz v. Croy - die fehlende Gesprächsbereitschaft wurde sogar von dem Malteser Schiedsgericht kritisiert... (Schreiben liegt dazu vor!)
Immer mehr Presseberichte zu den Maltesern! Gleichzeitig einen nicht zu "Wort" kommen lassen und Facebook-Seiten teilweise sperren...
Das ist die offene Kommunikation die man von dem Verein gewohnt ist!
Da bin ich ja mal in guter Gesellschaft - inkl. WDR!
Und Herr Pelzer schaut weg - warum? Vielleicht sollte er mal mit seinen Kollegen in Düsseldorf Kontakt aufnehmen. Aber dafür müßte er ja kommunizieren - scheint ein Problem bei ihm darzustellen...
Mindestens drei Medien sind ja erst einmal am Ball..
Leider kann ich sexuelle "Dienstleistungen" durch eine junge Dame aus E. nicht nachweisen - das wär jetzt der Höhepunkt. Allerdings hatte dies deren ehemaliger Ausbildungsbetrieb als Verdacht ins Gespräch gebracht...!? Worauf dies gestützt wurde ist nicht ganz so klar. Vielleicht erfolgt vor dem Landesarbeitsgericht Köln im Oktober eine Erläuterung. Zumindest die Swingerseite auf joyclub war denen bekannt gewesen und anscheinend die Gerüchte im Chemiepark Knapsack.
Auch dieser Vorwurf liegt mir schriftlich vor! Geschrieben hat ihn Herrn Köttig vom Arbeitgeberverband Chemie vermutlich im Auftrag von Herrn Michael Maier. Herr Maier hatte selber eine sexuelle Beziehung zu einer Untergebenen im Rahmen einer außerehelichen Beziehung. Ob diese genau do offen ist entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls hatte die anscheinend für ein Projekt eingestellt junge Frau anschließend einen zunächst weiteren Job. In diesem Fall ist allerdings die Frau gegangen als dies herauskam. Neben dem Unterschied, dass ich gehen musste kommt vermutlich dazu das die sich auf der Arbeit im Chemiepark "gesehen haben"...
In den Schriftsätzen habe ich zu dieser Thematik allerdings nicht mehr gehört - wäre doch mal ein Anknüpfungspunkt... Schon alleine wegen dem Vorwurf einer sexuellen Dienstleistung! Konkret war in dieser Sache sogar der Betriebsfrieden ein wenig ramponiert gewesen.
Der Hintergrund ist schon alleine eine kleine Geschichte wert ;-)
Neben den Zweien waren noch mindestens vier weitere Kollegen betroffen!
Sie können dazu gerne nachfragen Herr Geißler und Frau Vorberg. Ist kein Geheimnis - war Thema in der Betriebsversammlung. Mir war/wäre das auch egal, wenn nicht (unbegründet) bei mir das thematisiert worden wäre! Wobei ich sagen muss, dass ich glaube das in diesem Fall nicht die junge Frau die Initiative ergriff wie ich Herr Maier so kennen lernen durfte! In meinem Fall kann man gerne nachlesen wie Madam sehr eindeutig wurde!
(Sie sinngemäß: "Zurück zum Thema...")
Ich denke auch, dass die Gerichte dies im Zusammenhang sehen mit deren "glaubhaften" Aussagen es gab keine Beziehung...
Mittlerweile haben das etwa fünf Gerichte in meinem Sinne bewertet. Nur die Madam und die Kriminalkommissarin Claudia Nöhrbaß glauben noch an die seltsame Geschichte...
(Vielleicht noch OAA Pelzer - den nehmen wir doch eh alle nicht ernst - wenn ich mich so an das Gespräch mit einem Richter erinnere...)
Warum anscheinend die Diözesanleitung (v. Croy?) die Strafverfolgung bei einer Straftat eines Mitarbeiters wegen einer Tat nach § 176 StGB vereitelt (zumindest ermittelt die Staatsanwaltschaft) ist unklar. Allerdings ist klar, dass er sich beim Pfingstlagen in der "Altersklasse" aufhielt. Musste er etwas wieder gut machen...?
Die Gruppenleiter scheinen sich auch nicht unbedingt rechtstreu zu verhalten wie man den Aufnahmen entnehmen kann. Und bei Kritik sucht man nicht das Gespräch, sondern sperrt eine Seite...
Wie man das so kennt in der katholischen Kirchen - wir sehen, hören und sagen nichts. Aussitzen und schweigen!? Ist das die Lösung???
Offizielle Presse dazu:
http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/neuss-malteser-vorwurf-sexuelle-belaestigung-100.html
http://www.wz.de/lokales/rhein-kreis-neuss/neuss/malteser-zeugen-lassen-termine-platzen-1.2452475
2017-06-15 Ein großer Tag: Gleich geht es wieder l-o-s!!! Hoffen wir mal das die Dame nicht auftaucht und für Krawall sorgt. Die mit ihrem komischen Typen... Immer dieses Pack aus dem Rhein-Erft Kreis!
Aber zumindest haben wir schon einmal perfektes Wetter.
Da habe ich jetzt aber anscheinend in ein Nest gepikst...
Zum besseren Nachvollziehen der "eigenen" Fehler bekommen die Tage einige Gruppenleiter Auszüge der Strafakten mit "schönen" Bilder und Auszüge zugesendet. Wenn die das erst über die StA anfordern dauert das erfahrungsgemäß zu lange. Ich bin für eine schnelle Klärung der Sachlage :-)
Selbstverständlich inklusive der Unterlagen die bereits von dem Paar verteilt wurde aber mit einer Richtigstellung!
Interessant sind die Infos die ich der Malteser Jugend Seite auf Facebook entnehmen konnte!
Heute (bis zum Abend 3x) "persönlichen" Besuch seitens der Malteser auf diese Seite gehabt!
Toll - anscheinend wird die Sache doch ernst genommen.
Ich finde eine sachliche Auseinandersetzung immer wichtig. Ob nun eine Entschuldigung für die vermutliche Straftat gegen meine Person seitens der Gruppenleiter erfolgt? Alternativ bin ich mal gespannt was die noch so alles behaupten. Dann erfolgt selbstverständlich eine passende Berichtserstattung - allerdings gehe ich eher von der zweiten Variante aus.
Gut das ich zur Aufklärung und Vermeidung von Straftaten an meinem PKW eine recht gut Überwachungseinrichtung habe. Selbst der OAA Pelzer hat seine Beamten ja (nachweislich) schon gewarnt ;-)
Ob das die Malteser auch wussten bei den ersten Aussagen...?
Alleine die Aussage ich stand mit meinem PKW auf einem Schwimmbadparkplatz ist ja schon dokumentarisch belegbar falsch! Aber der Rest der Angaben stimmt natürlich... (Ironie Ende - als Hinweis für Doofe)
Im Text sind einige frei zugängliche Links verteilt. Das Internet lebt von der Verlinkung. Das ist das Prinzip des Internets...:
Ist schon doof eine "Fotoallergie" vorzutäuschen und dann im Internet Bilder zu veröffentlichen... ;-)
Und natürlich mit Blaseübung - Bild entdeckt? :-)
Wer wurde denn alles getäuscht mit der Angabe nicht fotografiert werden zu wollen...
Die Malteser Jugend wird lernen müssen, dass es nicht nur positive Presse geben kann. Vor allem wenn deren Mitglieder selber glauben in die Öffentlichkeit mit Behauptungen treten zu müssen und im "Glashaus" sitzen. Das kann dann zu einem Bumerang werden.
Man sollte auch die Hintergründe betrachten und mitdenken...
Ich weiß, es gibt viele in Hürth, Erftstadt und Köln die da ein wenig überfordert sind...
Selbstverständlich bin ich weiterhin gesprächsbereit - bei Herr Derenthal war ich ja einmal kurz davor... (kam leider was dazwischen)
Als Erinnerung: Die Kriminalpolizei (Nöhrbaß und Waters) sowie die Staatsanwaltschaft haben seit Frühjahr 2013 mehrfache Anfragen nach § 147 VII verweigert. Damit wurde versucht mich zu provozieren und unzutreffende Strafvorwürfe erhoben. Grundrechtsausübungen wurde ulkigerweise als Straftaten etc. umformuliert. Teilweise gibt es dazu bereits richterliche Bestätigungen! (z.B. Arbeitsgericht & LG Köln) Warum man mich seitens Herrn Pelzer nicht in Ruhe lässt wird dieser sicherlich vor Gerichten noch erklären.
Ich glaube nach dem LG Köln kommt als Revisiion das OLG Köln und im Rahmen von Grundrechtsprüfungen nach Erschöpfung des Rechtsweges das Bundesverfassungsgericht und ggf. der EUGH ggf. EGMR? Also wird uns die Sache noch eine sehr lange Zeit beschäftigen - und das nur wegen der verweigerten Auskunft und den hirngespinnsten einer jungen Frau!
Bei dem Arbeitsgerichtsverfahren verhält es sich ähnlich, da Herr Geißler und Konsorten sich ebenfalls auf diese Angaben stützen. Hier wäre ggf. aber das BAG zuständig und dann im Rahmen der Prüfung von Grundrechten die genannten Gerichte.
Warum man mit dem ersten Urteil ArbG Köln 20 Ca 803/14 nicht Ruhe gab und mich weiterhin provozierte wird Herr Rechtsanwalt Geißler sicherlich ebenfalls im Oktober erklären dürfen!
Nach dem letzten Besuch am 2017-06-13 um 8.45 Uhr werde ich auch nun wieder keine Antwort auf meine vielen offenen Fragen erhalten...
Sinngemäß: Die Beklagte kann sich nicht auf Umstände bei einer Kündigung berufen welche Sie selber mit verursachte!
- Dieses Urteil wurde akzeptiert und nicht mit Rechtsmittel angegriffen! -
Daneben bin ich mal gespannt wie man die falschen Angaben begründen möchte die in der Vorinstanz getätigt wurden?
Möchte man deren Wunsch wirklich die nächsten Jahre weiterhin umsetzen?
(Zur Erinnerung: Man könne auch schmutzige Wäsche waschen.)
Ob das im Interesse aller Beteiligter war ist mir weiterhin unklar.
Email von Daniel an Pelzer:
1. Drohung auf Facebook - aha?
2. Beschreibung einer vermutlich nicht angemeldeten Fahrzeugkolone (Verband) der Malteser Jugend - aha?
3. Positionierung des Fahrzeug auf dem Parkplatz - aha?
4. Fertigte Fotos von Natascha, David, und Vivien... - wer und wann?
(d.u. Kunsturhebergesetz §23 und Landespressegesetz NRW)
5. fluchtartig - aha?
6. bekannte Schild: Das wo die Staatsanwaltschaft Köln mitteilte das kein Straftatbestand erfüllt sei? Wo der Richter Müller-Gerbes in einer letzten Verhandlung (März) sagte er hätte sich die Seite (Abbildungen) angeschaut und bestätigte mir das ich damit ja auch meine Meinung in zulässiger Form äußern würde...
7. eine weitere Strafanzeige wurde nicht erstattet - warum habe ich denn dann entsprechende Formulare...?
Ich bin ja froh, dass der Beamte mir schon sagte, dass die Durchsuchung auch zu meiner Entlastung diene. Mal schauen was die Auswertung bringt!
Eine falsche Aussage ist zu mindestens fahrlässig und dann haben wir ja § 823 BGB! Mal schauen welches Zivilgericht dann zuständig ist?
Warten wir mal die Akteneinsicht ab zur Abgabe einer Stellungnahme und weiterer Strafanzeigen wegen vortäuschen von Straftaten Herr Stadtbeauftragter....
Eine ganze Woche voller Freude! Der Höhepunkt ist dann Fronleichnam.
Das letzte Treffen hat nicht so funktioniert - aber Donnerstag wird bestimmt lustig...
Da hat doch ein Daniel dem Pelzer nett geschrieben. Der letzte Auftritt vor Gericht war ja auch ganz niedlich... In Gymnich haben einige schon ganz seltsame Rechtsauffassungen. Das Beste war bisher der behauptete Waffenbesitz einer Pistole. Wahrscheinlich ganz nach dem Geschmack von Herrn Geißler. Ach Herr Geißler heute auch wieder einmal diese Seite besucht. Auch über die Tor Server kommt man nicht auf die "anderen" Seiten. Ich filtere meine Besucher...
Ich finde schon faszinierend wie Daniel meine Facebookseite aufsucht und mich doch selber sperrte ;-)
Vielleicht hätte Madam Daniel nicht so einen Blödsinn im Frühjahr 2013 erzählen sollen. Dann wären die beiden nicht auf so viele "tolle" Ideen gekommen. Meint ihr wirklich die Lawinen noch aufhalten zu können die ihr beide losgetreten habt...? Mal so als Denksportaufgabe.
Ob das was bringt andere Malteser zu Straftaten zu ermuntern und den Kreis der Beteiligten weiter zu öffnen?
Meine lieben neugierigen Mitleser...
Noch zwei Tage (wir haben Freitag) und ich freue mich schon unheimlich auf das Treffen mit einer jungen Dame...! Mal schauen, ob ich sie schnell finde bei der großen Veranstaltung. Schön das es das Internet gibt und man sich so gut verabreden kann...
Leider kann mich die Polizei wegen dem einbehaltenden Handy vermutlich nicht orten. Da ergibt sich zumindest ein Zeitvorsprung und man wird nicht wieder behelligt ;-)
Übrigens: Ich bin Fan von Ironie und Satire! - Ach ja auch von fiktiven Geschichten :-)
Lieber Herr Pelzer, Polizeibeamte, Herr Geißler, Frau Vorberg und einige Andere im Umkreis der jungen Dame wo ich noch so einige MAC Adressen, IP Adressen und die entsprechenden Geräte lokalisieren konnte! Interessante Inhalte haben Sie auf Ihren Geräten... ;-)
Leider laufen einige in diese Umleitung und ich wünsche viel Spaß unter dem folgenden
LINK :-)
- Alle anderen die hier irrtümlich gelandet sind könnten mich auch gerne nach einem alternativen Link fragen und den gewachsenen Downloadbereich mit interessanten weiteren Auszügen zu den Ermittlungsakten inkl. Bildern einsehen :-D
In der Zwischenzeit kann man sich auch ein wenig auf Facebook umschauen
Spießer 1 - Der schäle Blick ist geil...
...(Bevor ein Missverständnis entsteht: Die Bezeichnung Spießer ist ironisch gemeint...)...
Übrigens:
Alle Besucher sind herzlich Willkommen! - Das nehmen wir dann mal wörtlich
als persönliche Einladung. :-D
Es kommt wohl auch eine Blaskapelle - dann mal viel Spaß...
- Alle guten Dinge sind drei. In drei Tagen geht es los... -
Es werden nicht nur die Häuser beflaggt. Es sollen noch ein paar T-Shirts bedruckt werden - gibt es weitere Interessenten?
Auf anderer Seite ist ein weiteres ausführliches Urteil eingestellt mit dem Hinweis des Richters zu dem beteiligem Personenkreis "-trotz etwaiger eigener Rechtsverletzungen-".
Nach dem nunmehr die Angaben über das Urteil bestens dokumentiert sind folgt aufgrund dieser Kenntnis eine Berufung mit entsprechender Beweisführung.
Es war unklar was im Beweisverfahren angeführt werden sollte.
Mal schauen wie auf einen Prozessbetrug nunmehr reagiert wird. Das Swingerpaar hat selber umfängliche Daten und Urkunden erzeugt! - Vielen Dank dafür -
Selbstverständlich komme ich auch dem Hinweis des Gerichts nach und werde entsprechende Stellen von Namen und Emailadressen im Urteil schwärzen.
Damit sollen der eine Stadtbeauftragte einer katholischen Hilfsorganisation in Erftstadt, ein Schützenpräsident aus Gymnich und deren Ehefrau im Kirchenvorstand geschützt werden.
Das die junge Dame angebliche Email und andere Akten von mir in der Welt verteilt hat scheint hier zurzeit nicht zu interessieren. Die Angabe von ihr meinen Namen auf einer Internetseite zu meinem Schutz nicht verwendet zu haben ließt sich in den Polizeiakten wie der letzte Hohn wenn man weiß bei wem sich die Dame alles gemeldet hat! (gemeinsame Freunde/Arbeitskollegen, Malteser und Arbeitgeber) Das die Angaben wohl nicht stimmten - quasi zur Abschreckung angeben wurde ist da schon belustigend...
Weiterhin viel Spaß! - Genau das ist keine Schmähkritik, sondern eine sachliche Auseinandersetzung zu der unverschämten Sachlage.
In der Beweisführung wird dann auch erfolgen wie der Herr mir gefolgt ist und die Dame falsche Angaben bei der Polizei gemacht hat. Leider wollte deren Seelsorger dazu nicht vermitteln! Gut das es auch dazu mittlerweile Urkunden gibt! Also muss man sich dazu nicht auf mein Wort verlassen.
Aber das LG Köln kann sich gerne damit beschäftigen...
- Die nächsten 3-4 Jahre -
Auszug aus dem nicht rechtskräftigen Urteil Seite 3:
Der Sohn der miteinander verheirateten Kläger unterhielt eine nichteheliche Beziehung mit einer - früher jedenfalls kurzzeitig mit dem Beklagten liierten (bisher bei der Kriminalbeamtin Frau Nörbaß glaubhaft bestritten) - Dritten, aus der auch bereits ein (der zwei) gemeinsames Kind (zum Zeitpunkt des Startes der Swingeraktivitäten) hervorgegangen war.
Der Sohn der Kläger sowie seine Lebensgefährtin unterhielten (nach Aussage vor Gericht) u.a. ein gemeinsames Profil auf der Seite www.joyclub.de. Ausweislich der Bestimmungen der Website handelte es sich dabei um ein "Erotik- und Dating-Portal" bzw. "Deutschlands beste Erotik-Community", die dazu dient, die "Lust auf" (i) prickelnde Erotik und neue Abenteuer", (ii) "Kontakte zu sexuell aufgeschlossenen Menschen", (iii) "Anregungen, die dein Sexleben verbessern werden", (iv) "spontane und unkomplizierte Dates" und/oder (v) "erotische Treffpunkte ganz in deiner Nähe" zu bedienen.
Was ist also so falsch an meinen Angaben...? Nach dem der Richter seinen Spaß bei der Recherche hatte ist nunmehr das LG Köln an der Reihe! Diesmal werde ich mir bei der Zusammenstellung der Unterlagen viel Mühe geben!
Noch einmal: Er gab an auf der Swingerseite aktiv zu sein in dem er das Forum nutzte. Was dort geschrieben wurde wollte der Richter nicht als Frage zulassen. Warum? Dann wird es Zeit dies im Schriftsatz zu erwähnen: "Unserer erster Partnertausch..." zusätzlich mit originalen Screenshots von deren bestätigtes Profil!!! Und dann waren da ja noch die Berichte zu Clubbesuchen in Swingerclubs und deren Gästeliste.
Die Feststellung von Präsentationen in Gymnich ist so nicht ganz richtig:
Es gibt weitere verschiedene Standorte (mehrfach in einer Gemeinde) z.B. Wesseling, Brühl, Köln, Köln Zentrum, Dirmerzheim, Kerpen, Sindorf, Leverkusen, Monheim und einiges mit Bildern auch nachweislich dokumentiert... Aber das Schöne an einer Meinungsäußerung ist das dies ein Grundrecht ist. Letztendlich ist das Bundesverfassungsgericht oder der EUGH da vermutlich zuständig - oder?
Der letzte Hinweis diesbezüglich von Herrn Feser (?) kann man gerne mal nachkommen.
Die Orte sollte man vielleicht weiter ausdehnen! -- ohohoh alles wieder unklar und angedeutet... ;-)
Bericht über sexuelle Belästigung bei den Maltesern in Neuss
Warum mich das nicht wirklich wundert...
Oder beim WDR direkt...
Nicht strafrechtlich relevant und dann trotz dessen Verschwiegenheitsverpflichtungen unterschreiben lassen...?
Irgendwo habe ich noch eine Aufstellung zu "seltsamen" Vorkommnissen von einigen modernen Rittern! -Liste & Berichte folgen.-
Malteser in Neuss ...weil Nähe zählt. - unter dieser Sichtweise war das Verhalten natürlich korrekt. Vielleicht sollte man an der eigenen Werbestrategie arbeiten. Auch in Erftstadt gibt es Mitglieder die diesen Aufruf anscheinend missverstanden haben!?
Die Gedanken sind frei
Aktueller denn je ;-)
s.a. Artikel 5 GG "in Wort, Schrift & Bild"
Die Gedanken sind frei,
wer kann sie erraten?
Sie fliegen vorbei
wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen,
kein Jäger erschießen
mit Pulver und Blei.
Die Gedanken sind frei!
Ich denke, was ich will
und was mich beglücket,
doch alles in der Still',
und wie es sich schicket.
Mein Wunsch und Begehren
kann niemand verwehren,
es bleibet dabei:
Die Gedanken sind frei!
Und sperrt man mich ein
im finsteren Kerker,
ich spotte der Pein
und menschlicher Werke;
denn meine Gedanken
zerreißen die Schranken
und Mauern entzwei:
Die Gedanken sind frei!
Drum will ich auf immer
den Sorgen entsagen,
und will mich auch nimmer
mit Grillen mehr plagen.
Man kann ja im Herzen
stets lachen und scherzen
und denken dabei:
Die Gedanken sind frei!
Volkslied, ca. 1790
bearbeitet von
Hoffmann von Fallersleben, 1841
(Erstdruck 1842)
Mein aktuelles Lieblingslied von SDP:

Ich bin immer wieder über die vielen Netzwerke verwundert die in der Nähe so angezeigt werden. Hier vom letzten Freitag!
Dies sind übrigens frei zugängliche Informationen.
2017-06-18 Aktuell laufen gegen das Paar Strafverfahren wegen falschen Angaben bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Die Malteser scheint dies nicht zu interessieren. Aufgrund Unterlagen die angeblich von mir seinen wurde eine Vereinsausschlussverfahren durchgeführt. Dabei wurde mir diese Informationen nicht mitgeteilt.
Anscheinend steht die Organisation für diese klare offene Art und Weise der Aufklärungsarbeit. Es lassen sich Parallelen zu dem Fall Malteser Neuss erkennen.
Mit der gefakten Angabe ihres Namens suggeriert die Dame eine Ehe mit dem Herrn und gleichzeitig gibt der Herr vor Gericht an es handle sich um eine offene Beziehung. Es hat den Anschein gehabt er und die Familie distanziere sich von der Frau und man hätte "nur" ein gemeinsames Kind.
Aber das passt ja, dass alle Angaben des Paares recht zweifelhaft sind. Aber Lügen nennt man so etwas nicht in Gymnich. Das machen wohl Spießer so, wenn ich die Eltern vor Gericht richtig verstanden habe. Freue mich schon auf eine bessere Erläuterung beim LG Köln! Richtig verstanden habe ich das nämlich nicht...
Beschwerden bei den Maltesern werden durch den Malteser Geschäftsführer Achim Schmitz (oder deren Justiziar) in Köln nicht beantwortet. Ob dies für die Führungskräfte in der Gliederung Erftstadt als Voraussetzung gilt wäre sicherlich eine interessante Antwort wert - oder Herr Derenthal?
2017-07-05 Ups - heute ist eine neue Postkarte eingetroffen. Wenn jemand ebenfalls Post erhalten hat oder die Tage erhält bitte ich um eine kurze Info. Die Akteneinsicht dauert immer so lange bis ich auf dem aktuellen Stand bin...
Die nebenstehende Skizze werde ich noch ein wenig besser darstellen. Mal so auf die Schnelle, damit der jungen Mann sieht das ich auch schon auf seinem Bettchen lag. Natürlich erst recht unterm Dach auf den zwei Matratzen. Junior war ja noch zu klein um dies bestätigen zu können. Zwischendurch hatte ich Rosenmontag mit ihm nebenan in seinem Zimmer auf dem Boden gespielt. Die große Tochter hatte sie immer versorgt gehabt. Außer an dem Freitag vor Karneval da hatte wir sie zusammen vom Kindergarten abgeholt und deren leiblichen Vater (Nr. 1) übergeben. Er würde sich zwar nicht um sie kümmern, aber deren Mutter (Oma). Nach der ersten Nacht wurden dann die beiden Matratzen von ihr "fachfrauig" miteinander verbunden, da wir immer im Schlitz ;-) landeten! Das "Brettspiel" hatten wir immer übersprungen...
Für die Frage von Richter Dr. Wiecorek zu dem Hintergrund dieser Schilderung:
Die allererste "glaubhafte" Aussage war es bestand keine Beziehung und ich wollte eine Beziehung erdrohen... Also schon das stimmt nicht.
KHKin Nöhrbaß hatte dazu festgestellt, dass diese Aussage mehrfach glaubhaft beteuert wurde (unter Tränen)! Daraus lässt sich eigentlich ableiten, dass es sich um eine professionelle Lügnerin handeln muss. Selbst die professionell arbeitende Kriminalpolizei wurde sehr lange Zeit an de Nase herumgeführt. Falls denen dieser Fehler überhaupt schon aufgefallen ist...!? Polizei Kerpen ;-)
- Wie sieht es aus Frau Claudia Nöhrbaß? - Ich habe nichts mehr gehört! -
Das unzutreffende Gerücht ich sei mit ihr im Chemiepark Knapsack sexuell aktiv gewesen stimmt auch nicht und ist anscheinend in deren Lebenswandel begründet von dem ich mich ganz bewusst distanziere und die wahren Hintergründe ausgiebig darstellte. Diese Umstände wurden durch das Paar selber in die Öffentlichkeit getragen! Ich habe dies nur zusammengefasst.
Ebenso hatte sie mit dem Frühjahr 2013 angefangen unwahre Tatsachen zu behaupten! - Das alles hatte dann zu unnötigen Problemen geführt. Nach dem ich meinen Arbeitsplatz "immer noch nicht" verloren hatte legte sie dann nach mit ihrem Ausbildungsabbruch und hat auch dies mir untergeschoben...
Im Anschluss ist sie dann noch bei den Maltesern aufmarschiert - und dann soll man nach einem halben Jahr weiterhin die Ruhe bewahren???
- Wie war das mit der Empathie? -
2017-07-04 Ich packe auch immer in die Kacke. Bei dem Besuch des AG Leverkusen kam ich auf die Idee einige Verhandlungen beizuwohnen.
In einem Verfahren wegen Körperverletzung versuchte der Amtsrichter Dr. Adam anscheinend von der Zeugin und von der Polizei notierte Geschädigte eine Falschaussage vor dem Gericht zu erhalten. Er schrie sie in Anwesenheit von Besuchern und Prozessbeteiligten an und drohte ihr mit Ermittlungsverfahren gegen ihre Person. Dieses Verhalten würde ich als aggressiv bezeichnen. Ich war kurz davor etwas zusagen. Es ist der gleiche Richter, der auf Nachfrage meines Rechtsanwalt, ob er denn Rechtsgeschichte schreiben wolle dies bestätigte. Es kann nicht angehen, dass sich ein Richter so verhält. Ich meine das ist nicht schön.
Es war klar nachzuvollziehen, dass die Zeugin der Polizei nicht konkret mitteilte was der Richter gerne hören wollte. Sicherlich erfolgten in der damals angespannten Situation unklare Angaben. Aber die Frau ist sachlich geblieben. Mich hatte schon gewundert, dass sie nicht anfing zu heulen bei dem aufgebauten Druck. Fraglich ist in welchem Rahmen die Zeugenvernehmung bei der Polizei erfolgte und ob über die Rechte und Pflichten aufgeklärt wurde. Aufgrund meiner eigenen Erfahrungen sehe ich das alles äußerst skeptisch. Deshalb soll man auch grundsätzlich nichts gegenüber der Polizei sagen. Es ist bekannt, dass die Polizei Aussagen provoziert und es ist fraglich, ob solche Äußerungen als gerichtsfest zu beurteilen sind!
Er hätte vermutlich gerne dem ausländischen Täter Probleme wegen seiner offenen Bewährungsstrafe zugefügt. Aufgrund der Aussage der jungen Frau erfolgte ein Freispruch. Es gibt also noch Frauen mit einem Arsch in der Hose.
Am 2017-02-17 ist der Schützenpräsident auf der Polizeidienststelle Kerpen erschienen und stellte gemeinsam mit seiner Ehefrau (Kirchenvorstandsmitglied) eine Strafanzeige wegen Verleumdung. Diese Strafanzeige gegen unbekannt ist ebenfalls in meine Strafakte gewandert.
Es wurde eine Postkarte gemeldet, die u.a. an mehrere Nachbarn in Gymnich versendet wurde. Da ich diese Karte ebenfalls erhalten habe kann ich dazu einen Auszug beifügen (folgt...).
Es handelt sich um 21 Bilder. Entgegen der Auffassung des Paares es handelt sich teilweise um offensichtlich fiktive obszöne Bilder kann ich leider nur nach einer Recherche mitteilen, dass diese Bilder nicht fiktiv sind.
Einige Bilder sind von zwei befreundeten Swingerpärchen aus dem Hochsauerlandkreis und Dortmund. Allerdings wunderte mich, dass die Partner der beiden Profile nicht genannt wurden (Laura Z. & Daniel H.) Weitere Bilder stammen von verschiedenen Seiten (mal ganz richtig formuliert) des Sohnes und dessen Partnerin in einer offenen Beziehung. (Besser?). Ich denke in der Familie geht man doch ein wenig gezwungen mit dem Thema Sexualität um. Das war vermutlich auch der Grund warum der Sohn mit dem "Schwiegerkind" sich über Joyclub zuhause und im Chemiepark austobte. Wenn man dann nicht Schwachsinn erzählen würde wäre ja auch alles ok...!
Anscheinend war dies, angebliche (unbekannte) Handzettel und ein angeblicher Betrugsversuch über 53,55 Euro der Grund für eine Hausdurchsuchung!?
Vielleicht sollte man zu dieser Thematik auch persönliche Handzettel in Gymnich von Tür zu Tür verteilen?
Sollte ebenfalls gestützt werden durch Artikel 5 Grundgesetz im Rahmen der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit!
Herr Pelzer möchten Sie mit mir die Gestaltung der Handzettel absprechen? (Auszüge Strafanzeige, Postkarte, Protokoll Hausdurchsuchung, Stellungnahme von mir)
Überschrift: Unser Königspaar 2017
Hinweis: Original Unterlagen sind bei mir einzusehen.
Es stellt sich die Frage, ob objektiv überhaupt eine Verleumdung vorliegt? Anscheinend sind die Bilder wider besserem Wissens der Zeugenangabe der Zeugen eben doch von denen. Die Swingerseiten wurden von dem Sohn bestätigt und es gibt sicherlich Zeugen (und Screenshots - siehe Strafakte) zu diesen Seiten, die die Bilder ebenfalls bestätigen können.
Das wird nunmehr ein ganz besonderes Jahr!!!
Anstelle eine Homestory folgt eine Gerichtsstory...
Wenn man in der Öffentlichkeit steht gelten Besonderheiten!
Bei Fragen dazu kann der Leverkusener Malteser Dienststellenleiter und CDU Ratsherr Tim Feister weiterhelfen! Der hat auch schon ganz schönen Scheiß geschrieben. Ohne Prüfung des Inhalts hat Herr Feister anscheinend eine klare Antwort vom LG Köln dazu erhalten.
2017-07-02 Zu der Datei an der rechten Seite stellt sich die Frage wer weitere Angaben dazu machen kann. Die Datei ist mit einer weiteren Email an die Polizei, Staatsanwaltschaft und Malteser gesendet worden. Im Rahmen der verschiedenen Verfahren geht es vor allem um die Falschaussage des einen Stadtbeauftragten vor Gericht. Es sind Auszüge aus dem Forum der Swingerseite www.joyclub.de
Für mich stellt sich nun die Frage, ob da im Rahmen dem ersten Forumeintrag nicht ein wenig die Aussage vor Gericht in Frage steht?
Der zweite Beitrag widerspricht auch nicht so richtig meine Angaben. Ein Spiel wo man nackig ist und dann einen versauten Abend hat spricht zu einem ähnlichen Beitrag...
Die Angabe der jungen Frau im Rahmen unserer (von ihr weiterhin bestrittenen) Beziehung bestätigen die Angaben die ich lese. Nur die Nachricht von ihr da schon lange nicht mehr aktiv zu sein oder geschrieben zu haben konnte mit der Einsicht (online-Status) als Lüge erkannt werden. Auch der Versuch der Verharmlosung es war nur mit Frauen etwas und der Freund hätte da mitgemacht während der andere Herr nur zuschaute trifft mit den interessanten Berichten nicht überein.
Ich bin nur wahnsinnig froh über die Bestätigungen des Herrn vor Gericht, dass es sich um deren Profile handelt.
Bei der Polizei war das einmal anders...
Ja und meine bisherige Angabe zum Erotikvertrieb ist mit dem dritten Ausschnitt des Forums nun ebenfalls bestätigt. Wenn die bisherigen Karten von denen sein sollte würde das bedeuten, dass versucht wird sogar zu meinem Schaden Werbung zu betreiben! Das wäre dann nicht schön.
In seinem Urteil hat der Richter auf Seite 16 seiner Urteilsbegründung den Sohn der Eheleute in den Kontext zu einer Masturbation mit einer Kerze als Messdiener gesetzt. Da scheint mit ihm aber ganz schon die Phantasie durchgegangen zu sein!?
Ich finde es faszinierend was ein Richter für Phantasien bei seiner Urteilsbegründung entwickelt.
Es sind durch die Profile die perfiden Sexualpraktiken veröffentlicht worden und nicht durch mich.
Hintergrund ist zu zeigen, dass die Aussagen immer recht widersprüchlich sind und die Angaben zu einer Erkrankung in diesem Bereich begründet sind. Sie beklagte sich über die (damals ehemalige?) Beziehung. (Sie müsse sich alleine um die Kinder kümmern.)
Das passt alles nicht... Sie soll mich einfach in Ruhe lassen und mit den Lügen aufhören! Dann wäre mal langsam Ruhe!!!
Dazu stimmt dann auch das Zitat des Richters im Urteil: "da noch mehr geht" - aber wo ist das Problem? Es folgen weitere Klagen etc.! Dem Richter scheint dies irgendwie auch klar zu sein, da er nett auf mein Recht der Veröffentlichung des Urteils hinwies. (26 Seiten!)
Selbst verständlich komme ich dem Hinweis noch nach :-) Mein Professor hatte mir schon ebenfalls mitgeteilt, dass Urteile nicht dem Urheberrecht unterliegen. Auch ein Gerichtsurteil aus Hamburg zitiere ich gerne zu dem Veröffentlichungsrecht von Verfahrensakten.
Gut, dass ich an der Quelle sitze!!!
Meines Wissens steht nicht einmal fest, ob er überhaupt Messdiener in Gymnich war. Inwiefern die Eltern gutgläubige Katholiken sind im Rahmen der nachweislich falschen Angaben bei der Polizei wurden anscheinend auch nicht von dem Richter gewürdigt bzw. geprüft. - Ich denke das LG Köln soll einmal die Chance bekommen dies zu recherchieren, damit man im Rahmen einer folgenden Verfassungsbeschwerde konkret darauf eingehen kann. Ich glaube beim EUGH werden dann wieder alle Einzelheiten für ganz Europa veröffentlicht.
Ich glaube jetzt erkennt auch der Richter meine Motivation. Die Familie lässt mich nicht in Ruhe - stellt seltsame Strafanzeigen - fährt mir hinterher und beschimpft/bedroht mich. Dazu wähle ich die rechtsstaatlichen Instrumente wie Strafantrag, Zivilverfahren und Meinungsäußerung inkl. Presserecht.
Also mache ich fast alles - nur eben keine Straftaten. Das scheint zu stören...?!?
Anscheinend hat der Richter vergessen die Absichten meiner Meinungsäußerungen zu erfragen. Er hatte den Zusammenhang anscheinend nicht verstanden oder verstehen wollen...
Wenn der Richter Dr. Wieczorek vorbildlich gearbeitet hätte wäre das uns alles erspart geblieben. Es wird zurzeit geprüft, ob dieses Verhalten den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt. Warum er nicht wissen wollte was dort auf dem Forum geschrieben wurde wird vielleicht sein Geheimnis bleiben. Aber für die Berufung bei dem LG Köln ist dies sicherlich ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens. Also liebe Richter - Ihr könnt die Verfahren gerne in die Länge ziehen. Ich finde das eine sinnvolle praktische Unterstützung für das Studium!
2017-06-30 Im Moment freue ich mich über die vielen Besuche der Firma Lyondell Chemical.
Die nächste Anklageschrift ist von Pelzer eingetrudelt. Nach dem bestätigten Motto von dem Richter Müller-Gerbes, dass dessen Anklageschriften "komisch" seien (Hatte es ein wenig anders ausgedrückt.). Gut das ich nicht der Einzige mit diesem Empfinden bin. Wenigstens schreibt er nicht mehr diese seltsamen Strafbefehle die eh nichts bringen. Leider hatte er meine Antwort aber nicht richtig gelesen, da ich um Akteneinsicht nach § 147 VII StPO bat. Außerdem ist seine Angabe, dass ich arbeitslos sei nicht ganz so richtig - aber anscheinend kann auch er fake news verbreiten und postfaktische Angaben machen. Ich glaube er hat noch nicht einmal ein juristisches Studium hinter sich. Das wäre dann eine Erklärung.
Ein ganz seltsamer Typ...
Wenigstens hat er das Problem soweit erkannt. Ich zitiere: "...ein Zusammentreffen mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin...". Dazu hatte die Dame mehrfach "glaubwürdig" ausgesagt es gab keine Beziehung. Es gab keine intime Beziehung. Langsam stellt sich die Frage was denn nun stimmt. Ich glaube Herr Geißler ist richtig verwirrt. Alleine diesen Zusammenhang der Richterin Hilbert-Stegemann zu erklären wird lange dauern.
Desweiteren fehlt bei zwei (glaubwürdigen...) Zeugen die Straßenangabe Maarweg 13a.
Noch einmal für meine Freunde auf die letzte Frage: Es ist mir egal was ihr mit der macht...! Ich will es gar nicht erst wissen. Mir aber gerne weitere Bilder und Infos zusenden!!! Soweit wie möglich würde ich gerne auf dem Laufenden bleiben. So langsam kommen ja auch die Informationen von Herrn Pelzer, obwohl er das eigentlich nicht möchte - aber so sind nun mal die Regeln ;-)
Ja - es trifft zu das sie auch an der Uni studiert - dies wurde in der letzten Akte von ihr bestätigt.
Weitere Angaben auch zu diesen aktuellen Unterlagen sind im geschützten Bereich bei den vielen Bildern ;-)
2017-02-23 Blatt 404ff der ersten Strafakte ist zu entnehmen wie die damalige Widerstandshandlung begründet wurde. In den einzelnen Aussagen der Beamten steht, dass kein Beamter verletzt wurde. Daneben gibt es dann das Polizeiprotokoll zu dem Einsatz wo die gleichen Beamten angegeben haben, dass ein Tritt gegen den linken Oberschenkel erfolgte. Geschädigt wurden dabei die Polizeibeamten Jansen, Kohlgraf, Zeller - das muss ja ein großer Oberschenkel gewesen sein... Aber auch die Schilderung des Ablaufes des Einsatzes ist der Aufnahme so nicht zu entnehmen. Das Löschen der Datei war ja nicht erfolgreich! Und immer wieder ist bei diesen seltsamen "Schilderungen" der Polizeibeamte Jansen dabei!?!? Warum er jetzt wieder mit Hilfe seine Kollegen trotz Aufnahmen versucht etwas zu behaupten was ich nicht getan (gesagt) habe verstehe ich nicht?
Dann kommt noch ein OLG Urteil dazu, dass (höre Aufnahmen-folgt) eine Widerstandshandlung nach nicht erfolgter Belehrung unmöglich ist...
OLG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2012 – III-3 RVs 33/12
- Neben der Nutte kommen jetzt auch noch die Bullen mit schwachsinnigen Angaben - da kann man wahnsinnig werden... -
2017-06-22 Auf "der Postkarte" habe ich selber einige Links folgen können. Die Angaben von einem anzeigenden Ehepaar trafen anscheinend nicht so richtig zu. Ich habe selber die Links unmittelbar aufgesucht und die Bilder dort sehen können. Warum auch hier die Eheleute wieder was anderes angegeben haben verstehe ich nicht. Wissen die nicht wie man das Internet bedient und entsprechende Seiten aufsucht?
Blatt 706 zeigt einen Screenshot der allgemein für jeden zugänglichen Seite mit einer Brust in einem Netzhemd. Dazu hatte ich die Links mehrfach mitgeteilt. Dies ist wohl auch dem OAA aufgefallen. Ob in dieser Behörde "Zusammenstellungen" erfolgen um mir zwanghaft etwas vorwerfen zu können weiß ich nicht.
Die Links betrafen anscheinend Freund des Paares und Mitswinger auf der Seite www.joyclub.de (ohne natürlich Swinger zu sein... Obwohl bei einem Paar es sich um Moderatoren u.a. handelt. Ich glaube auch gelesen zu haben, dass die als Swingerpaten beim Erstbesuch mitwirken. ChaiT: Daniel und Sabrina aus Dortmund)
Das einzige was bei der Anmeldung auf der Seite stimmen muss ist die Emailadresse. Daten inkl. Geburtsdatum werden nicht geprüft für eine kostenlose Basis-Mitgliedschaft!
Bei Interesse kann ich da gerne vermitteln inkl. bei deren Angebot der Aktfotografie.
- Noch einmal: Die hier gemachten Angaben sind (waren) für jeden im Internet frei zugänglich! - Ich suche mal die nächsten Tage die entsprechenden Links heraus.
z.B. https://www.joyclub.de/my/2186950.chait_art.html
Ein weiterer Höhepunkt sind die Seiten youporn oder pornhub - wer auch dazu interessante Links haben möchte - einfach melden... ;-)
(Wegen dem ü18 Angebot kann ich das hier nicht verlinken...)
2017-06-21 Gestern auch ein Besuch von der Kreisbehörde Bergheim erhalten - war das das Jugendamt?
Auf die Schnelle für Hürth und Geißler: (Weitere Auszüge auf der anderen Seite!) (mit Kommentierung in Grün)
Strafakte Blatt 566:
Zeugenvernehmung am 07.02.2017 in dem Verfahren
422 Js 2244/15 von der GES N.:
Frage: Hat sich der BES nach seiner Haftentlassung auf irgendeine Art und Weise bei Ihnen gemeldet oder – auch über Dritte – mit Ihnen Kontakt aufgenommen?
Antwort: Nein, gar nicht. (Das ist sehr erfreulich)
Frage: Wie geht es Ihnen? Wie ist es um Ihre Gesundheit bestellt?
Antwort: Es geht so. (Ähnliche Gesundheitsprobleme hat der BES auch – allerdings aufgrund der falschen Angaben der GES) Ich besuche immer noch regelmäßig die Tagesklinik in Hürth, eine Zweigstelle der Klinik Marienborn. Die Therapie dauert unbefristet an und wird auch noch lange andauern (dito), da sich seit der Haftentlassung des BES meine Krankheitssymptome gesteigert haben, wie innere Unruhe, Schlafstörungen, andauernde Nervosität, Panikattacken und allgemeines Unwohlsein. (War das vielleicht ein Hinweis von Pelzer?) Mein psychischer Zustand ist desolat. (Bereits während der Ausbildung 2010-2012 ist sie durch erhöhten Krankenstand auffällig gewesen - Warum eine reine Entlassung eine Erkrankung verursacht ist unklar. Wer hat denn die Mitteilung und Erkrankung zu verantworten? Eine neue Tätigkeit als Führungskraft und der Betreuung von Kindern - Sack Flöhe – ist aber kein Problem. Ebenfalls das Fahren von Rettungsmitteln.) (Ferner stellt sich die konkrete Frage zu dem ersten Besuch. Wann war dieser Besuch und zu welchem Anlass? s.u.)
Frage: Ist Ihnen der Beschluss des LG Köln vom 20.01.2017 bekannt?
Antwort: Ja, ist er. Allerdings möchte ich dem landgerichtlich festgestellten Fehlen schwerwiegender Beeinträchtigungen meiner Lebensführung wiedersprechen. (Ohne einem mehrjährigem Jurastudium weiß auch hier die GES alles besser.)
Frage: Welche Beeinträchtigungen sind das denn?
Antwort:
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Ich habe krankheitsbedingt und wegen den andauernden (gleichzeitig wurde oben angegeben es wäre Ruhe - "Nein, gar nicht.") Nachstellungen des BES meine Ausbildung abgebrochen. (Stimmt nicht. Beweismittel und Zeugen vorhanden!) Anschließend habe ich nur mit Mühe mein Abitur bestanden (Auch die Teilabschlussprüfung 1 mit 48% nur mangelhaftes Ergebnis und der Grund für den Ausbildungsabbruch. Beweismittel und Zeugen vorhanden.) und versuche z.Zt. mehr schlecht als recht mein Studium fortzuführen. (Abitur wäre vermutlich nicht nötig gewesen und es liegt die Angabe bei Gericht vor wegen mir könne sie nicht Elektrotechnik studieren. Wenn die Ausbildung in der ersten Hälfte nicht richtig klappt wegen der Leistung sollte man nicht studieren... - deren Anwältin gab an wegen mir könne sie nicht Elektrotechnik studieren und jetzt studiert sie - wie mir auch angekündigt - etwas anderes nach dem Abitur.)
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Ich habe mein Tanz-Hobby aufgegeben, auch weil er die Tanzgruppe belästigt hat. Auch meine Kinder gehen nicht mehr tanzen. (Die Tanzgruppe wurde weder belästigt noch liegt eine Strafanzeige vor. Die Schwester hat jetzt ein eigenes Kind als "Spielzeug" und kann sich vermutlich nicht mehr um deren Kinder kümmern und durch die Gegend fahren - der eigentliche Grund neben Punkt 3.?)
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Den Kontakt zu meinen Eltern und zu meiner Schwester habe ich zeitweise eingeschränkt, und zwar bis zur Kinderkommunion meiner Tochter im April 2016, aus Angst, dass er auch sie belästigt und verfolgt. (Dies trifft nicht zu – richtig ist, dass der Vater mich bedrohte, verletzte und wirtschaftliche Schäden zufügte – Zivilverfahren ist anhängig! Strafverfahren wurde bei ihm gegen Zahlung von 600 Euro eingestellt.)
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Verabredungen mit meinen Freundinnen zu Freizeitaktivitäten habe ich ganz aufgegeben. (Anscheinend wegen der Postkarten hat sie die Kontakte zu den „Freundinnen“ und „Freunden“ abgebrochen. Allerdings haben sich auch „Freunde“ auf Joyclub abgemeldet... Vielleicht auch wegen den Aktivitäten bei den Maltesern, da man doch bemerkte das dies nicht so richtig passt!?)
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Ich verlasse meine Wohnung nur noch wenn ich unbedingt muss, und wenn, dann nur in Begleitung meines Freundes Daniel. Dies ganz besonders in der Dunkelheit. Sollte eine Begleitung meinerseits nicht möglich sein, so verlasse ich das Haus nur in erhöhter Wachsamkeit unter Mitführung eines Pfeffersprays. (Satz 1 und 3 widersprechen sich. – An der Uni ist sie mir entgegen gekommen. Ich war selber erschrocken und konnte es nicht fassen. In der Vergangenheit hatte sie zu Protokoll gegeben, dass sie keine Angst vor mir hätte. Für wen ist denn das Pfefferspray? Angebliche Übergriffe wären etwas Neues...)
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Meine Kinder legen ihren Weg zur Schule hin und zurück ausschließlich in Begleitung zurück. (Es gibt eine Aussage von der GES, dass deren Tochter mit einer Schulfreundin alleine unterwegs war. Auch hier widerspricht sich die Aussage – wie so oft! Sie erzählt ja auch überall herum ich hätte die Kinder bedroht. - Sie hat ja immer recht...)
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Ich habe mehrmals meine Handynummer gewechselt. (Warum – bereits die Angaben zu den ersten Nachstellungsvorwürfen treffen nicht zu. Eine Handynummer wurde mir zugesendet – von ihr selber?)
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Bei der Universität Köln, an der auch der BES studiert, habe ich systematische und personelle Sicherungsvorkehrungen getroffen.
(Welche? Sicherheitskräfte? Diese Schauspielerin...!)
Woher weiß sie von meinem Studium – sie stellt mir doch nicht etwa nach!?
Frage: Haben Sie ein aktuelles Attest beziehungsweise Gutachten über Ihren aktuellen Gesundheitszustand?
Antwort: Ich werde ein entsprechendes Attest zu den Akten reichen.
(Die Angabe in dem Attest zu den Handzetteln und Postkarten zu einer Verstärkung sind interessant. Es wurde gegen unbekannt ermittelt. Das Ergebnis ist mir nicht bekannt.
Zu der Angabe der Handzettel liegen ebenfalls keine Informationen vor. Nach meiner rechtlichen Einschätzung sind Handzettel nicht strafbar und begründen vermutlich sogar einen Grundrechtsschutz nach Artikel 5 GG.
Ferner die Angabe der Behandlung seit dem 2013-01-04.
Zu diesem Termin hatte sie mir auf Facebook gepostet!
Danach erfolgte die Behandlung in einer Tagesklinik bis zum 2013-03-01. Die Beziehung mit ihr war während diesem Zeitraum. Schon damals habe ich (schriftlich) erfahren, dass sie ihren Ärzten nicht die Wahrheit sagte. Das heißt nicht nur mich und die Polizei/ Staatsanwaltschaft wird belogen, sondern alle. Armer Freund! Aber er scheint ja nicht besser zu sein.
Vermutlich liegt eine weitere Erkrankung weiterhin in der offenen Beziehung (anscheinend wie zum 2013-01-04) begründet. Ferner könnte auch eine Belastungssituation aufgrund von unwahren Angaben vorliegen.)
Daraufhin wurde die Zeugenvernehmung der 21 Kilometer entfernten Wohnung mit 30 Kilometer abgerechnet. Es wurde ausdrücklich vorab auf die Strafbarkeit bei falschen Verdächtigungen hingewiesen.
Ich frage mich nur warum die Staatsanwaltschaft mir keine Gelegenheit für ein Gespräch geben möchte? Ach die lesen lieber hier oder provozieren mich lieber...
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Es war Dein Fehler! Und jetzt...?
https://www.youtube.com/watch?v=jivCiNoXgkU
https://www.youtube.com/watch?v=qJGZ2m4BVxU
2017-06-20 Aufgrund der tollen Idee (siehe unten) einer jungen Dame laufen die Vorbereitungen für mehrere Handzettelaktionen an den verschiedenen Sommerfesten an der Uni Köln.
2017-06-19 Auf der Malteser Seite stehen drei Personen von denen zwei den einen nicht kennen... - ja finde ich auch komisch. Ist aber wohl so. Wobei die Frau den Typen letztens als Zeugen benannte... PDF der Aussage folgt!
In der aktuellen Akteneinsicht stand, dass sie Befürchtungen zu ihrer neuen Führungsaufgabe hatte - auf die Folgen deren falschen Angaben bei den Maltesern wurde wohl vergessen. Sie weiß doch genau das die Angaben alle zutreffen. Hätte man vielleicht vorher mal den Kopf einschalten sollen. Der ist nicht nur zum studieren da! Jetzt gibt sie außerdem an ich hätte an der Uni Handzettel verteilt. Geniale Idee. Wenn sie die Aussage nicht sofort zurückzieht, wie den anderen Blödsinn, dann werde ich auch diese tolle Idee gerne umsetzen...
Aber der Besitz der Pistole stimmte...? Ich schieße selbstverständlich auch mit dieser imaginären Pistole herum!
Ich denke das Jugendamt sollte bei ihr auch noch einmal nachhaken. Psychisch sehr krank, fährt trotz dessen mit Dienstwagen der Malteser durch die Gegend und soll sich um viele andere Kinder kümmern - das kann nur überfordern. Und dann noch diese seltsamen Neigungen. Ich war ein wenig verwirrt als Junior dann doch mitten in der Nacht vor uns unterm Dach stand. Da muss man sie und die armen Kinder unbedingt schützen! Die schwere Erkrankung hat sich wohl verschlimmert. Wegen der Handzettel an der Uni und der Postkarten. Ich vermute die gleichen Karten, die ich auch erhalten habe und Herrn Pelzer zugeschickt hatte.
Wenn das deswegen ist kann die Erkrankung ja nicht wegen mir sein, da ich es ja nicht war...
Wenn das genau so gefakt ist wie die Drohmail hätte ich aber eine Vermutung wer das gewesen sein könnte. Der/die gleiche wie bei der "Unterschrift" der Drohmail und möchte das mir jetzt unterschieben!? Ich freue mich schon auf die vollständige Auswertung dieser neuen Unterlagen!
Natürlich waren auch wieder Mr. Schützenpräsident und Mrs. Kirchenvorstand aktiv gewesen! Da waren dann noch einige Adressaten dabei mit denen ich noch nie was zu tun hatte. Aber ich muss es gewesen sein, da ich diese Herrschaften kennen würde. Aha -welche Drogen nehmt ihr - will auch haben!
Jaja - jeden Tag was anderes. Da ist Madam nicht alleine - bin selber mal gespannt wie ich jetzt darauf reagieren werde...
Es stört da einige gewaltig, dass ich meine Meinung äußere :-)
Ich denke wir kommen bestimmt nach Karlsruhe - vielleicht EUGH mit Veröffentlichung aller Sachverhalte in Klartext. Bisher ist alles eingetreten Herr Pelzer und Frau Nöhrbaß.
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Jetzt hat es sich der Polizeibeamte Jansen und seine Kollegen es sich nicht nehmen lassen trotz der Aufnahmen zu der Veranstaltung gegenteilige Angaben zu machen.
Bin jetzt mal sehr gespannt, ob der OAA Pelzer "es" riskiert...
Warum haben Sie Polizisten erst vor einer Dashcam "gewarnt"? Heute Abend sende ich vielleicht einen kleinen Ausschnitt - Sie glaubten wohl alle Geräte zu haben ;-)
Die Beamten haben doch selber von Aufnahmen berichtet!?
Bei der Durchsuchung am Körper aber trotz dessen nicht alles gefunden :-D
Was studieren Polizisten heute - das Anfahren der Eisdiele mit Sondersignale?
Alle paar Monate fasse ich alles noch einmal gerne zusammen, damit man den sachbezogenen Zusammenhang nicht aus den Augen verliert. An dieser Stelle, damit auch die Schwachköpfe das lesen können die nicht auf alle Seiten zugreifen können:
Es gab eine (von der jungen Frau bestrittenen) Beziehung. Nach der Beendigung behauptete sie ich hätte sie bedroht, erpresst und nachgestellt. Angeblich hätte ich ihr mit einer Veröffentlichung gedroht und so hat sie unserer gemeinsames Umfeld und die Polizei informiert.
- Ja schon diese Begründung verstehe ich auch nicht...!
Nach etwa einem halben Jahr stand sie Nachts vor meiner Haustüre! Beweis: Familie, Polizei, Polizeiprotokoll
Aufgrund der Veröffentlichung der Frau gab es ein umfangreiches Strafverfahren, ein Vereinsaustrittsverfahren und mehrere fristlose Kündigungen. Nach und nach hatte ich die Schnauze voll und meine Klappe nicht mehr halten können. Meine (Meinungs-)Äußerungen zu der Thematik wurde mir wiederum als Nachstellungshandlungen vorgeworfen. Auch wenn Richter die Grundrechtsausübungen bisher bestätigten!
Aufgrund der falschen Angaben habe ich entsprechende Nachweise dazu veröffentlicht.
- Das waren in etwa 5% des Sachverhaltes kurz und knapp zusammengefasst...
Übrigens: Nach über vier Jahren rechne ich mit mindestens weiteren fünf Jahren! Der jungen Frau scheint es Spaß zu machen die Behörden zu verarschen - die sind ja auch ziemlich dämlich. (Und nicht nur die - aber natürlich haben Frauen immer recht.)

Seltsame Beamtin - Sie weiß genau, dass das Schreiben nicht mit der Post versendet wurde! Wie soll es dann in den Postrücklauf kommen?!?
Aber die Arbeitsweise der Polizei habe ich ja schon öfters kritisiert und bin ja nicht der Einzige der eine privatwirtschaftliche Arbeitsweise oder Organisation anprangert. Auch die Äußerung das ich bei der Polizei keine Angaben machen möchte trifft nicht zu. Die Polizei und Staatsanwaltschaft wünscht dies anscheinend nicht! Aber ich bin es gewöhnt das die einem das Wort im Mund herum drehen möchten... Gut das da Aufzeichnungen weiterhelfen ;-)
Der erste Ausschnitt zu den (un-)passenden Aussagen der Beamten!
weitere Informationen zu dem Brettspiel in dem PDF findet man hier.
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Sie & Tochter
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Sie Brust in Netz
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Paar Gesichtsbilder
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Sie & Sohn
Wobei ich keine obszönen Bilder erkennen kann!? Da sind die Berichte in den Foren schon "schlimmer".
Welches Bild soll den nun fiktiv sein? Ich muss mal meine ganzen Screenshots durchsuchen, um auch diese Falschaussage nachzuweisen!
Gibt es weiter Interessenten für den Zugriff auf mein privates Download-portal?
Allerdings würde ich unfrankierte Postkarten nutzen! Da ist der Spaßfaktor größer, da ein Briefbote mit jedem Empfänger sprechen müsste... Ich glaube der Diskussionsfaktor wäre zigmal so groß! Wichtig zu wissen: Man darf das nicht!!!
Sicherlich wird man konkret angeben können bei welchen Bildern es sich um ein Fake handelt. Gerne suche ich dazu entsprechende Screenshots heraus. Nicht nur die junge
Dame kann Bildschirme abfotografieren... Die Bilder scheinen auf der Karte eine gewisse Logik der Zuordnung zu haben.
Allerdings ist mir nicht bekannt, ob noch weitere Swingerbilder vorhanden sind - ich warte da mal ab! Der Zeitabstand kommt mir schon unheimlich lange vor.
Ich bin ja verdammt froh zur Klärung weiterer Straftaten meine DNA abgegeben zu haben.
Schöner finde ich selber den direkten Kontakt. Da wird dann eine Kommunikation ermöglicht. Die Malteser werden ich demnächst über den aktuellen Stand informieren. Die Jugendgruppenleiter hatten sich da ja einbringen wollen. Leider scheint man die eigenen Probleme in Neuss nicht weiterer klären zu können.
